Wer aufgrund von geringen Einkommensverhältnissen die Scheidung nicht finanzieren kann, kann seinen Scheidungsantrag mit einem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe verbinden. Wenn ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe existiert, werden die Gerichtskosten durch den Staat übernommen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, einen Antrag zu stellen.